AGB
Vertragsbedingungen für Erholungsaufenthalte im Campingresort Boddenblick
Stand: 20.03.2024
Diese Vertragsbedingungen gelten für die Miete von Campingstandplätzen sowie Tiny-Häusern und Schlaffässern (Mietobjekte) zur Erholungsnutzung im Campingresort Boddenblick zwischen der Prima Inn GmbH (Vermieter) und dem jeweils Buchenden (Mieter). Sie gelten bis zur Herausgabe neuer Vertragsbedingungen.
§ 1 Vertragsschluss
(1) Vertragsabschlüsse sind grundsätzlich nur über eine Online-Buchung möglich. Mit dem Anklicken des „Bestätigen“-Buttons wird dem Vermieter der Abschluss eines Mietvertrages verbindlich angeboten. Das Vertragsangebot gilt erst dann als angenommen, wenn die Buchung per E-Mail, bei „Walk In“ Buchungen an dem Buchungsautomaten des Vermieters durch Ausdruck der Buchungsbestätigung, bestätigt wurde. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von dem Vermieter per E-Mail oder schriftlich bestätigt werden.
(2) Weicht der Inhalt dieser Bestätigung vom Inhalt der Buchungsanfrage ab, ist der Vermieter an dieses neue Angebot sieben Tage gebunden. Der Mietvertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Mieter innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt.
§ 2 Preise, Mindestmietdauer und Rabatte
(1) Die jeweils gültigen Preise und Saisonzeiten sind dem Online-Buchungssystem unter www.prima-resorts.com zu entnehmen.
(2) In bestimmten Zeiten können nur Buchungen angenommen werden, die eine Mindestmietdauer erfüllen. Bei Campingaufenthalten sind dies in der Nebensaison und in der Hauptsaison 1 Nacht. Die Mietobjekte haben in der Nebensaison eine Mindestmietzeit von 2 Nächten und in der Hauptsaison von 3 Nächten.
(3) Bei Inanspruchnahme von Rabatten gilt jeweils nur der höchste Rabattsatz. Eine Kumulierung von mehreren Rabatten ist ausgeschlossen.
§ 3 Zahlungsbedingungen und Verzug
(1) Es werden nur unbare Zahlungen entgegengenommen.
(2) Bei Zahlungen mit Kreditkarte und Paypal wird diese 28 Tage vor Mietbeginn mit 100% des Rechnungsbetrages belastet.
(3) Bei Zahlungen per Überweisung ist der volle Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug des Mieters ist der Vermieter berechtigt, Mahnkosten, Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank ab Verzugsbeginn sowie weitergehende Verzugsschäden geltend zu machen.
(5) Wenn eine Belastung der Kreditkarte nach Abs. 3 nicht möglich ist, oder eine Zahlung nach Abs. 2 sieben Tage nach Fälligkeit nicht auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist, kann der Vermieter von dem Vertrag zurücktreten.
§ 4 Anreise und Abreise
(1) Der gebuchte Standplatz steht am Ankunftstag ab 12.00 Uhr bzw. das Mietobjekt ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Standplätze oder Mietobjekte, die einen Tag nach Mietbeginn um 10.00 Uhr nicht bezogen worden sind, können vom Vermieter anderweitig vermietet werden, wenn keine Mitteilung über eine spätere Ankunft erfolgt ist, ohne dass der Mieter einen Anspruch auf einen Ersatzstandplatz oder ein Ersatzmietobjekt hat.
(2) Sollte das gebuchte Mietobjekt bzw. der Standplatz am Anreisetag nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, räumt der Mieter dem Vermieter eine Nachfrist bis 18.00 Uhr ein. Ist eine Zurverfügungstellung innerhalb dieser Nachfrist nicht möglich, bietet der Vermieter dem Mieter ein Ersatzmietobjekt oder Ersatzstandplatz mindestens in vergleichbarer Kategorie. Bei Nichtgefallen dieses Ersatzes kann der Mieter den Vertrag außerordentlich fristlos kündigen. Vom Mieter geleistete Zahlungen werden ihm in diesem Fall erstattet.
(3) Mietobjekte und Standplätze sind am Abreisetag bis 11.00 Uhr zu übergeben. Bei späterer Abreise ist der Vermieter berechtigt, eine Folgenacht zu berechnen.
§ 5 Rücktritt und außerordentliche Kündigung des Mieters
(1) Vor Mietbeginn kann der Mieter, ohne Angabe von Gründen, jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten, sofern er dies dem Vermieter per E-Mail mitteilt.
(2) Der Zahlungsanspruch des Vermieters bleibt grundsätzlich auch bei einem Rücktritt bestehen (§ 537 BGB). Abweichend von dieser gesetzlichen Regel, kann der Mieter bis 28 Tage vor Mietbeginn vollständig kostenfrei von dem Vertrag zurücktreten. Für einen späteren Rücktritt werden folgende Pauschalen in Rechnung gestellt bzw. einbehalten: ab 28 Tage vor Mietbeginn 50 % und ab 14 Tage bis zum Mietbeginn 100% des Rechnungsbetrages.
(3) Diese Rücktrittspauschalen werden jeweils um die ersparten Aufwendungen des Vermieters hinsichtlich des jeweiligen Mietobjektes oder Standplatzes reduziert. Der Vermieter bemüht sich bei Rücktritt des Mieters um eine Weitervermietung des Mietobjektes oder des Standplatzes, um den Schaden möglichst gering zu halten. Gelingt eine Weitervermietung erfolgt eine (teilweise) Erstattung der Stornopauschale, abhängig von der tatsächlichen Höhe der Weitervermietungseinnahmen, an den Mieter. Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer externen Rücktrittsversicherung.
(4) Nach Mietbeginn ist der Mieter berechtigt, das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos zu kündigen.
